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Im Bereich dieser Website stelle ich Ihnen verschiedene Dokumente zur Verfügung:

Kooperationsformular

Das Kooperationsformular bietet eine Übersicht über mein Dienstleistungsspektrum für eine unmittelbare Möglichkeit der Zusammenarbeit.

Mit dessen Hilfe können Sie Ihren Beratungsbedarf und -umfang feststellen und ein Angebot erhalten.

Bitte kreuzen Sie das jeweilige Kästchen an, wozu Sie ein Angebot wünschen und senden es auf dem Postweg oder eingescannt als pdf per Email an mein Sachverständigenbüro Josef Wahler.

Um das Kooperationsformular zu erhalten, fordern Sie dies bitte über das Kontaktformular auf der Seite “Kontakt” an und senden mir Ihre Kontaktdaten: Vor- und Nachname, Postanschrift, Ihr Unternehmen und Beschreibung zu Produkt(en). Sie erhalten daraufhin das Kooperationsformular mit einer Einschätzung des voraussichtlichen Bearbeitungsumfanges zugeschickt.

Das Kooperationsformular ist in folgenden Sprachen erhältlich:

  • deutsch
  • englisch
  • spanisch
  • russisch

Bitte schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen über unser Kontaktformular.

 

Lieferantenmanagement/Lieferantenerklärung

Für Lebensmittelhersteller habe ich  eine Lieferantenerklärung in Form eines Muster-Fragebogens für eine umfassende Produktspezifikation und Rohstoffbeschreibung entwickelt, den jeder Lieferant im Rahmen der lebensmittelrechtlichen Verpflichtungen nach der BasisVO (EG) 178/2002 zur Lebensmittelsicherheit und Qualitätssicherung nach HACCP auszufüllen und verpflichtend einzuhalten hat.

Diese Lieferantenerklärung umfasst auf acht Seiten die Bereiche: ausführliche Spezifikationen, Allergene, Bestrahlung, GMO, Kontaminanten, Bioqualität sowie Rückverfolgbarkeit und ist gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 49,00 EUR (inkl. 19% MwSt.) erhältlich.




Nach Zahlungseingang per Paypal erfolgt eine umgehende Zusendung per E-Mail.

Möchten Sie das Formular auf anderem Wege bezahlen, so nehmen Sie bitte mit mir Kontakt auf.

 

Meldeverfahren Nahrungsergängungsmittel BVL

Seit Mai 2004 müssen Nahrungsergänzungsmittel vor dem ersten Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gemeldet werden. Von dort werden sie an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen obersten Landesbehörden übermittelt.

Bevorzugt soll die Meldung über ein Online-Verfahren erfolgen. Dieses Verfahren hat zudem den Vorteil, dass nach dem Versand eine automatisch generierte Eingangsbestätigung mit einer Meldenummer erfolgt.

Das Online-Anzeigeformular: https://apps2.bvl.bund.de/nem/form/main.do

Bitte beachten: Die Eingangsbestätigung bescheinigt nicht die Verkehrsfähigkeit des gemeldeten Nahrungsergänzungsmittels, sondern nur die vollständige Zusendung von Unterlagen. Jeder Lebensmittelunternehmer (Hersteller, Importeur, gewerbliche Verkäufer) ist gesetzlich gehalten, eigenverantwortlich für die Einhaltung der Rechtsvorschriften zu sorgen.
Meine Beratungsleistung für die Produktprüfung und Bewertung auf Übereinstimmung mit den lebensmittelrechtlichen Vorschriften finden Sie unter Nahrungsergänzung.

Falls es nicht möglich ist, das Online-Verfahren zu nutzen, kann eine Meldung auch über ein Formular zusammen mit einem rechtskonformen und gut lesbaren Produktetikett auf dem Postweg erfolgen. Dieses Anmeldeformular steht hier im Downloadbereich zur Verfügung. Eine Eingangsbestätigung wird vom BVL nur auf Anfrage versendet.

Das Anmeldeformular: Link

Bei Rückfragen zur Rechtskonformität Ihres Nahrungsergänzungsmittels und für Ausfüllhilfen wenden Sie sich gerne an mein Sachverständigenbüro Wahler.