… sind nach europäischem Recht einheitlich definiert
als alle Stoffe oder Zubereitungen, die dazu bestimmt sind, äußerlich mit den Teilen des menschlichen Körpers (Haut, Behaarungssystem, Nägel, Lippen und äußere intime Regionen) oder mit den Zähnen und den Schleimhäuten der Mundhöhle in Berührung zu kommen, und zwar zu dem ausschließlichen oder überwiegenden Zweck, diese zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, sie zu schützen, sie in gutem Zustand zu halten oder den Körpergeruch zu beeinflussen.
Besondere Bedingungen regeln die Einfuhr in die Europäische Union und das Inverkehrbringen von kosmetischen Mitteln.
Die EU-Kosmetik-Regelungen
schreiben vor, dass für jedes kosmetische Mittel, das in der EU vermarktet wird oder importiert werden soll, verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Bei der Produktprüfung wird begutachtet, ob es sich tatsächlich um ein Kosmetisches Erzeugnis handelt (oder abgegrenzt werden muss zu einem Biozid beispielsweise Sonnenmilch mit Antirepellents oder Mückenspray als Desinfektionsmittel, oder einem Arzneimittel beispielsweise Haarentfernungsmittel oder Inhalationsstifte), ob die Rezeptur (INCI Deklaration) aus zulässigen Bestandteilen besteht (dabei gilt es zu beachten, dass viele Rohstoffe für den Einsatz in Kosmetika Anwendungsbeschränkungen oder Höchstgrenzen unterliegen bzw. sogar generell verboten sind) und ob die Kennzeichnung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Weiterhin muss bei Kosmetischen Erzeugnissen sichergestellt sein, dass umfangreiche Angaben zum Produkt, seinen Bestandteilen und seiner Verträglichkeit bereitstehen.
Täuschende oder irreführende Werbung (hierzu zählen u.a. auch wissenschaftlich nicht hinreichend gesicherte Angaben oder falsche Angaben zur Beschaffenheit oder Wirkung) sind im Verkehr mit Kosmetika verboten.
Beratungsleistungen Kosmetische Mittel
Produktprüfung zur Feststellung der Verkehrsfähigkeit bei Herstellung, Import und Vertrieb von kosmetischen Mitteln
Das Angebot der Food & Cosmetic Consult GmbH als Sachverständigenbüro umfasst die unter Beratungsleistungen Verkehrsfähigkeitsprüfung dargestellten Leistungen.
Darüber hinaus bieten wir spezielle Beratungsleistungen für kosmetische Mittel hinsichtlich einer Verkehrsfähigkeit in den deutschsprachigen Ländern Deutschland, Österreich, Schweiz, Belgien, Luxemburg an hinsichtlich:
- Abgrenzungsfragen: in Abgrenzung zu Arzneimitteln – Medizinprodukten – Bioziden,
- Prüfung der Formulierung auf zulässige Inhaltsstoffe nach Art und Dosierung, Nano, Natur/Bio, sowie ggf. Überarbeitung der Zusammensetzung,
- Prüfung und Bewertung der Rohstoffspezifikationen,
- Auswahl ggf. erforderlicher Analyseparameter und Durchführung der Untersuchungen in Zusammenarbeit mit akkreditierten Labors. Anschließende Auswertung und Interpretation der Analyseergebnisse, insbesondere mikrobiologische Keimbelastung,
- Anforderungen und Rahmenbedingungen für Erstimporteure in die EU und Deutschland, sowie Hersteller und Händler im Rahmen kosmetik- und hygienerechtlicher Bestimmungen = „Compliance“ zur Kosmetiklegalität, sowie Hinweise auf erforderliche Schritte als Erstimporteur in die EU/Import nach Deutschland und zur Durchführung von Melde- und Registrierungsvorschriften,
- Prüfung, Erstellung und Überarbeitung der Pflichtkennzeichnung auf Behältnis und Verpackung (Richtigkeit und Vollständigkeit, INCI-konform),
- Fragen der Verkehrsfähigkeit von Produkt oder einzelner Zutaten in Deutschland/Österreich/Schweiz/Europa,
- Prüfung und Überarbeitung freiwilliger Werbeaussagen,
- Prüfung auf Einhaltung der Verpackungsvorschriften,
- Erfordernisse hinsichtlich Qualitätsmanagement nach Kosmetik-GMP bzw. nach DIN ISO EN ISO 22716,
- Sicherheitsprüfung von Kosmetischen Erzeugnissen,
- Erstellung einer Sicherheitsbewertung (prinzipiell erforderlich soweit nicht vorhanden),
- Gutachterliche Stellungnahmen zu besonderen Fragestellungen und Beanstandungen (Gegengutachten),
- Erstellung von Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen.
Hersteller kosmetischer Mittel bzw. Erstimporteure in die EU sind verpflichtet, vor dem erstmaligen Inverkehrbringen aus den bereit zu haltenden Produktunterlagen (Inventar) eine so genannte Sicherheitsbewertung zu erstellen, oder darauf verweisen zu können.
Eine Sicherheitsbewertung erstelle ich im Anschluss an die Prüfarbeiten zur Rezeptur und Kennzeichnung.
Siehe hierzu auch: www.sicherheitsbewertung.com
Bitte beachten: Schriftliche Prüfberichte und Hinweise zur Kennzeichnung werden in deutscher Sprache erstellt. Nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellen wir eine schriftliche Übersetzung auf Englisch gegen Kostenübernahme. Mündliche Beratung und Besprechung können wir auf Englisch durchführen.
Sie können zur Kontaktaufnahme selbstverständlich gerne auch das Kontaktformular nutzen.
Zur kostenlosen Erstinformation bieten wir gerne auch einen Rückrufservice an.