Beratungsleistungen

Produktprüfung zur Feststellung der Verkehrsfähigkeit von Lebensmitteln in deutschsprachigen Ländern

Im Rahmen einer Verkehrsfähigkeitsprüfung zur „food compliance“ – Einhaltung lebensmittelrelevanter Gesetze und Vorschriften – oder auch zu besonderen Fragestellungen erstellen wir:

  • Produktprüfung (Zusammensetzung, Kennzeichnung, Regulatory),
  • Bescheinigungen zur Verkehrsfähigkeit,
  • Bescheinigungen zur Hygienekonformität,
  • Gutachten / Stellungnahmen,
  • Schadensbewertungen.

Ein Beratungsbedarf, den wir von der Food & Cosmetic Consult GmbH bedienen, besteht für:

  • alle Beteiligten an der Lebensmittelkette: Herstellung, Verarbeitung, Lagerung, Transport, Flächenhandel, online-Handel, sonstiger Vertrieb
  • inländische kleinere und mittlere Unternehmen der Lebensmittel-, Diät- und Nahrungsergänzungsindustrie
  • Importeure in die Europäische Union und die deutschsprachigen Länder Deutschland,
    Österreich, Schweiz, m.E. Belgien und Luxemburg.

Dies beginnt bereits beim Import, bzw. der Produktentwicklung, Zusammensetzung der Rezeptur, Klassifizierung und Etikettierung des Erzeugnisses, bzw. Hygiene und Qualitätsmanagement in der gesamten Erzeugungs- und Verarbeitungskette, im Sinne einer Lebensmittelsicherheit vom „Hof zum Herd“.

Die Erzeugnisse und betrieblichen Voraussetzungen sollen hierbei ständig den geforderten umfangreichen europäischen lebensmittelrechtlichen Vorschriften und speziellen Regelungen in den deutschsprachigen Ländern angepasst werden, damit die jeweiligen Produkte ohne Beanstandung in den gewerblichen Verkehr gebracht und als sichere Lebensmittel verkauft werden dürfen.

Eine Verkehrsfähigkeit hinsichtlich der richtigen Klassifizierung, zulässigen Zusammensetzung, Etikettierung, Qualität, Sicherheit, sowie die Beachtung der Verpackungsvorschriften ist im Rahmen der Sorgfaltspflicht und geforderten Eigenverantwortlichkeit grundsätzlich seitens des Importeurs, Herstellers oder Vertreibers sicherzustellen.

Allgemein bieten wir unseren Klienten als ersten Arbeitsschritt an, anhand eines Kooperations-Fragebogens den bestehenden Beratungsumfang festzustellen und ein Angebot hierzu zu erhalten. Bitte fordern Sie diesen über unser Kontaktformular an.

Bitte prüfen Sie mit unserer Unterstützung und Assistenz:

  • Sind alle Ihre Produkte richtig klassifiziert und weisen alle Ihre Produkte eine rechtskonforme Zusammensetzung auf?
  • Sind alle Ihre Produkte richtig auf Deutsch gekennzeichnet?
  • Sind alle Ihre Produkte entsprechend angemeldet?
  • Benötigen Sie eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung?
  • Benötigen Sie eine Hygienekonformitätsbescheinigung HACCP?
  • Wollen Sie ein Lieferantenaudit oder Qualitätsaudit durchführen?
  • Wollen Sie eine Schwachstellenanalyse, Risikobewertung, Absicherung gegen „food-fraud“ durchführen?

Umfang der Beratungsleistung

Den Beratungsumfang besprechen wir persönlich oder fernmündlich, bzw. ersehen wir diesen anhand vertraulich zugesandter Unterlagen. Die Erstsichtung von Unterlagen, wie Produktbeschreibungen, Deklarationen, Etiketten(entwürfen) und sonstigen Angaben, auch fremdsprachlichen Etiketten, zur Angebotserstellung nehmen wir kostenlos vor.

Unsere anschließende Arbeit für Sie nach Angebotsannahme kann in üblich gelagerten Fällen auch fernmündlich oder per E-Mail abgearbeitet werden. Hierfür wird prinzipiell immer zuvor ein Aufwandshonorar oder eine Aufwandspauschale vereinbart.

Wir bieten auch ein einstündiges orientierendes Beratungsgespräch zu allgemeinen und speziellen Fragen rund um Ihr Thema an, zu Produktgestaltung, zum Rohstoffmanagement, zu den lebensmittelrechtlichen Anforderungen an Sie als Unternehmer, welches wir persönlich oder auch fernmündlich oder per Videostreaming durchführen können. Hierfür veranschlagen wir ein pauschales Honorar. Als Vorbereitung und Entscheidungshilfe über den anstehenden Aufwand und einleitend zur Produktprüfung und Erstellung einer gültigen Kennzeichnung empfehlen wir diese Option insbesondere dann, wenn nur geringe Kenntnisse zum Lebensmittel- bzw. Kosmetikrecht vorhanden sind oder einige prinzipielle Fragen für Branchenneulinge zu klären sind. Bitte wenden Sie sich an uns für die weitere Absprache und zur Vereinbarung eines Termins.

Indem Sie als Hersteller oder Importeuer über adäquate Dokumente verfügen, kann m.E. eine Laboruntersuchung nicht nötig erscheinen. Ggf. schlagen wir die Prüfung ausgewählter kritischer Parameter vor und interpretieren die in Auftrag gegebenen Labordaten. Wir arbeiten hierzu mit einem akkreditieren Labor zusammen.

Bei komplexeren Fragestellungen ist es erfahrungsgemäß sinnvoll, ein persönlich oder über Videostreaming geführtes Beratungsgespräch durchzuführen, da die meisten Fragestellungen kundenspezifisch sind und ausführlicher Erklärungen erforderlich sein können. Vermerken Sie bitte, dass wir Besprechungen und Beratungen auch auf Englisch oder Spanisch durchführen können. Unsere Prüfberichte und Ausarbeitungen erstellen wir jedoch prinzipiell auf Deutsch.

In besonderen Fällen ist gegen Erstattung der Reisekosten auch eine Besprechung in Ihren Firmenräumen angeraten.

Sie können zur Kontaktaufnahme selbstverständlich gerne auch das Kontaktformular nutzen.
Zur kostenlosen Erstinformation bieten wir gerne auch einen Rückrufservice an.