Impressum

Verantwortlich für den Inhalt dieser Website:

Josef N. Wahler
Oberföhringer Str. 24
D-81925 München
Tel.: +49 (0)89 – 288 53 915
Email: info [at] food-consult.eu

Websites:
www.food-consult.eu
www.cosmetic-consult.eu
www.sicherheitsbewertung.com
www.ihk-lebensmittelsachverständiger.de

Firmenniederlassung
Food & Cosmetic Consult GmbH
Sachverständigenbüro Josef Wahler
staatl. gepr. Lebensmittelchemiker
Von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetika: Deklaration, Zusammensetzung, Abgrenzung, Qualitätssicherung in der Lebensmittelindustrie.
Gegenprobensachverständiger für Lebensmittel und Kosmetika

Büro und Geschäftsführung
Oberföhringer Str. 24
D-81925 München
Geschäftsführer Josef Wahler

Sitz und Registergericht München
HRB 223466
Ust-ID: DE305668965

Eine Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der HDI Gerling Vers. AG, 66117 Saarbrücken, als freiberuflich tätiger Lebensmittelchemiker (Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetika, Deklaration, Rezeptur, Qualitätsmanagement) im räumlichen Geltungsbereich der Europäischen Union und der Schweiz.

Rechnungslegung
Das Honorar für die Dienste des Auftragnehmers wird nach den für die Dienstleitung aufgewendeten Zeiten nach Tagessätzen berechnet (Zeithonorar).
Ein nach dem Grad des Erfolges oder nur im Erfolgsfall zu zahlendes Honorar ist stets ausgeschlossen. Zusätzlich zu den Honorarforderungen hat der Auftragnehmer auch Anspruch auf Ersatz aller Reise- und sonstigen Nebenkosten.

Soweit nicht monatliche Rechnungen nach tatsächlichem Aufwand erstellt werden, wird das Honorar bei Erstkunden zu 100% bei Auftragserteilung fällig. Ansonsten wird – soweit nicht monatliche Zwischenrechnungen nach tatsächlichem Aufwand erstellt werden – das Honorar jeweils zu 50% bei Auftragserteilung und zu 50% bei Abschluss fällig. Der Aufwand berechnet sich auf Grundlage von Manntagen (= 8 Stunden), multipliziert mit einem tätigkeitsbezogenen Gewichtungsfaktor (GewF). Der vollständige Zahlungsanspruch bleibt auch bestehen, wenn ohne Verschulden des Auftragnehmers Leistungen nicht vollständig abgerufen werden oder nicht vervollständigt werden können. Hiervon werden pauschal ersparte Aufwendungen in Höhe von 10% in Abzug gebracht, dabei steht es dem Auftraggeber jederzeit frei, höhere ersparte Aufwendungen nachzuweisen.

Die Preise für honorarpflichtige Dienstleistungen und sonstige Nebenkosten werden als Kostenvoranschlag in einem Angebot nach detaillierter Aufgabenbeschreibung vorgestellt.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf Anfrage, spätestens jedoch vor Auftragsbestätigung per Email zugesandt.
Für alle Ansprüche aus einem Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.

Urheberrechtshinweise
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